Neue Maßnahmen im Kapitalmarkt
Vorgehensweise
In einem ersten Schritt analysieren unsere Experten zunächst Ihr bestehendes Capital-Markets-Compliance-System. Ausgangspunkt sind alle statutarischen Dokumente, insbesondere Satzung, Geschäftsordnungen, Code of Conduct etc. Soweit wir Optimierungspotenzial identifizieren, geben wir Ihnen konkrete Vorschläge zu dessen Umsetzung.
Zudem beraten wir Sie im Ernstfall einer negativen Risikoverwirklichung. Hierzu gehört beispielsweise die Frage, wie Ad-hoc-Ausschüsse zu organisieren sind, wer diesen angehört und welche Aufgaben und Kompetenzen einem Ausschuss oder einer vergleichbaren Task Force zuzuweisen sind.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch in entsprechenden Haftungsprozessen, sowohl auf Kläger- wie auch auf Beklagtenseite.
Leistungsspektrum
Im Rahmen unserer Kapitalmarkt-Compliance assistieren wir Ihnen insbesondere durch Beratungs- und Unterstützungsleistungen in folgenden Bereichen:
- Erfüllung von Publizitäts- und Meldepflichten, insbesondere Director's-Dealings-Meldungen, Ad-hoc-Meldungen und Corporate-Governance-Erklärungen
- Übernahmesachverhalte
- Erstnotierungen (IPO) und Delisting
- Kapitalmaßnahmen und Wertpapierprospekte
- Publikums-Hauptversammlungen
- Vermeidung von Insiderhandel und Marktmanipulation
- wertpapierhandelsrechtliche Fragestellungen