Die Fieldfisher Zeitkapsel | Fieldfisher
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Die Fieldfisher Zeitkapsel

Die COVID-19 Krise bringt für Geschäftsführer extreme Haftungsrisiken mit sich, wenn deren Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten gerät. Erfahrungsgemäß machen Insolvenzverwalter Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer oft erst nach Jahren geltend, wenn die Verjährung von Ansprüchen unmittelbar bevorsteht. Sie werfen den Geschäftsführern angebliche Pflichtverletzungen vor, die diese Jahre später aufgrund mangelnder Erinnerung und Unterlagen kaum noch widerlegen und abwehren können. Der Geschäftsführer haftet dann mit seinem Privatvermögen, was im schlimmsten Fall zu einer Privatinsolvenz führen kann.

Wer benötigt die Zeitkapsel?

Die Fieldfisher Zeitkapsel ist empfehlenswert für jede Geschäftsleitung von Unternehmen mit grundsätzlicher Antragspflicht i.S. des § 15a InsO, weil eine Krise unerwartet und schnell eintreten kann, wie COVID-19 zeigt. Eine Implementation ist aus Sicht einer allgemeinen Organhaftungsberatung sinnvoll.

Unverzichtbar ist es für die Geschäftsleitung von

  • Unternehmen mit Liquiditätsschwierigkeiten;
  • Unternehmen in der Liquiditätskrise (drohende Zahlungsunfähigkeit);
  • insolvenzreifen Unternehmen;
  • Unternehmen, die nicht überschuldet oder zahlungsunfähig sind, aber in der COVID19-Krise Liquiditätshilfein Anspruch nehmen (durch Dritte, Kreditinstitute oder durch Gesellschafter).

Hierbei ist die Zeitkapsel als Sicherungsinstrument vor allem empfehlenswert für

  • Gesellschafter, die in der COVID-19-Krise Gesellschafterdarlehen in ihr Unternehmen geben;
  • D&O Versicherungsunternehmen, in deren Interesse eine Reduzierung des Haftungsrisikos ihrer Kunden liegt

Folgen bei fehlender Dokumentation

Grundsätzlich liegt die Beweislast beim Insolvenzverwalter, eine Exculpation oder sekundäre Darlegungslast jedoch bei der Geschäftsleitung. Beispielsweise muss der Insolvenzverwalter bei Haftungsansprüchen wegen Insolvenzverschleppung lediglich die Insolvenzreife und die Zahlungen bzw. Masseschmälerung beweisen. Das Verschulden wird dagegen widerleglich vermutet. Daher trifft die Geschäftsleitung die Beweislast, dass alle Handlungen ordnungsgemäß waren (Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, privilegierte Zahlungen, Kompensation).

In der Praxis werden also Geschäftsleiter erst nach vielen Jahren mit Vorwürfen konfrontiert. Der Insolvenzverwalter ist in Besitz sämtlicher Geschäftsunterlagen. Der Geschäftsführer hat keine Unterlagen mehr und muss sich auf seine Erinnerungen verlassen. Eine effektive Verteidigung gegen die Vorwürfe ist in der Praxis dann kaum möglich.

Durch die Zeitkapsel sind die entscheidenden Vorgänge separat zugänglich. Nachweise können durch die Dokumentation erbracht werden.