Kartell- und Wettbewerbsrecht-Compliance | Fieldfisher
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Kartellrecht- und Wettbewerb

Kartell- und Wettbewerbsverstöße sind in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Behörden gerückt. Verstöße bleiben oft bis zum Besuch der Kartellbehörden unentdeckt oder werden erst aufgedeckt, wenn es bereits zu spät ist. Unzureichende oder gar nicht vorhandene Compliance kann zu Geldbußen von bis zu 10 % des unternehmensweiten Jahresumsatzes und bis zu 1 Mio. EUR für die verantwortlichen Personen führen.

Warum gerade heute so wichtig?

  • Große Kunden verlangen Nachweise über Kartellrechts-Compliance 
  • Steigendes Bewusstsein für Pflicht zur Compliance 
    -    OLG Düsseldorf: „Zu den gebotenen Aufsichtsmaßnahmen zählt nicht nur die sorgfältige Auswahl des betreffenden Personals, sondern gleichermaßen auch die stichprobenartige, überraschende Kontrolle der Mitarbeiter.“ 
  • Digitalisierung stellt Compliance-Systeme vor neue Herausforderungen
  • Drohende Organhaftung 
    -    Verstöße werden verfolgt (Deutsche Wettbewerbsbehörde verhängt regelmäßig Bußgelder gegen natürliche Personen). 
    -    Schadensersatzverfahren gegen Unternehmensmanager 
  • Hohes Schadensersatzrisiko 
    -    Schadensersatz ist politisch gewollt und wird vom Gesetzgeber gefördert (umfassende Neuerungen durch die 9.  GWB-Novelle). 
  • Heute deutlich höhere Bußgelder
  • Höhere Verfolgungsintensität: viel mehr Fälle 
    -    Dramatisch höhere Aufdeckungswahrscheinlichkeit 
    -    Viele Fälle werden durch Bonusanträge aufgedeckt 
  • Höhere Verfolgungsintensität: nicht nur Preisabsprachen
    -    Auch rechtswidriger Informationsaustausch oder vertikale Verstöße (Durchsetzung von Preisempfehlungen)
  • Bußgeldreduzierung
    -    Einige Kartellbehörden reduzieren Bußgeld, falls das Unternehmen ein Compliance-Programm installiert hat – auch nach deutschem Recht
    ->Welche Standards für kartellrechtliche Compliance müssen eingehalten werden? 
  • Mehr Ressourcen für die Aufdeckung beim Bundeskartellamt 
    -    Mehr Personal/Einrichtung neuer Abteilung zur Kartellverfolgung.